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Sozialämter in Altena - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(28)
Sozialamt des Landkreises
2.63 km von Altena
Anschrift:Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon:0235196660
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
2.7 km von Altena
Anschrift:Lüdenscheider Straße 22, 58762 Altena
Telefon:02352209206
Fax:02352209203
E-Mail:post@altena.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Altena

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
6.76 km von Altena
Anschrift:Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Telefon:02351171687
Fax:02351171710
E-Mail:soziale-leistungen@luedenscheid.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(6)
Sozialamt
7.1 km von Altena
Anschrift:Hagener Straße 76, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Telefon:02352938342
Fax:02352938350
E-Mail:post@nachrodt-wiblingwerde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 14.00 - 17.00 Uhr
(22)
Sozialamt
7.81 km von Altena
Anschrift:Lüdenscheider Str. 6, 58791 Werdohl
Telefon:023929170
Fax:02392917238
E-Mail:post@werdohl.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr sowie 14-16 Uhr, Di+Fr 8-12:30 Uhr und Do 8-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
(5)
Sozialamt
9.48 km von Altena
Anschrift:Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
Telefon:0235584256
Fax:0235584299
E-Mail:post@schalksmuehle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
(4)
Sozialamt
11.61 km von Altena
Anschrift:Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn
Telefon:023712171242
Fax:023712172990
E-Mail:sozialleistungen@iserlohn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 10-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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