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Gewerbeämter in Hille - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Portastraße 21, 32423 Minden
Telefon:05718070
Fax:057180730000
E-Mail:info@minden-luebbecke.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hille

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Gewerbeamt
9.53 km von Hille
Anschrift:Kleiner Domhof 17, 32423 Minden
Telefon:0571895194
E-Mail:gewerbemeldestelle@minden.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(9)
Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten
13.12 km von Hille
Anschrift:Oeynhausener Str. 41, 32584 Löhne
Telefon:057321000
Fax:05732100309
E-Mail:info@loehne.de
Öffnungs­zeiten:um Terminvereinbarung wird gebeten
Anschrift:Lange Straße 60, 32602 Vlotho
Telefon:057339240
Fax:05733924220
E-Mail:info@vlotho.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr sowie Mo-Mi 14.00 - 15.30 Uhr und Do 14.00 - 17.00 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 15, 32257 Bünde
Telefon:05223161433
Fax:05223161351
E-Mail:info@buende.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Amt für Gewerbeangelegenheiten
20.21 km von Hille
Anschrift:Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen
Telefon:05221964136
Fax:05221964480
E-Mail:Info@Hiddenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-13 Uhr und 14-16 Uhr
Di+Do 8-13 Uhr und 14-18 Uhr
Mi+Fr 8-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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