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Der Gewerbeeintrag Rechtsanwälte und Notar Dr. Niehoff & Ehring in Mülheim an der Ruhr ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar, Rechtsanwalt.
Rechtsanwälte und Notar Dr. Niehoff & Ehring
Im Jahre 2000 schlossen sich die seit 1931 bzw. 1949 in Mülheim an der Ruhr bestehenden Anwalts- und Notariatspraxen Dr. Niehoff, Kämpgen, Troost, Aretz, sowie Ehring, Klesing und Häbel zu der Sozietät Dr. Niehoff & Ehring, Rechtsanwälte und Notare, zusammen.
Die Praxis besteht derzeit aus einem Anwaltsnotar und drei Rechtsanwälten, die von 6 Mitarbeitern unterstützt werden. Unser berufliches Selbstverständnis geht dahin, vorbehaltslos die legitimen Interessen eines jeden Mandanten zu vertreten. Begrifflich gibt es also keinen Rechtsfall für uns, den wir nicht übernehmen können.
Die Gesetzesflut unserer Zeit und die Komplexität der Rechtsgebiete verlangt auch von unserem Beruf ständige Fortbildung sowie die Spezialisierung. Die Größe unserer Praxis erlaubt jedem einzelnen Anwalt eine Spezialisierung auf Fachgebiete.
Wir schlagen daher den Mandanten vor, dass sie in ihren Rechtsangelegenheiten den jeweiligen Spezialisten ansprechen. Das hat für den Klienten den Vorteil, von einem eingearbeiteten und sachkundigen Anwalt betreut und beraten zu werden.
Selbstverständlich kann jeder Mandant auch unabhängig von diesem Angebot sich an einen Partner direkt wenden, zu dem vielleicht ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Unsere Mandanten konnten und können uns immer außerhalb der festen normalen Bürostunden sprechen und Termine vereinbaren.
In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass wir selbstverständlich gerne bereit sind, unsere Tätigkeit außerhalb unserer Kanzlei auszuüben, also zu den Mandanten ins Haus oder in die Firma zu kommen. Sprechen Sie uns ruhig darauf an.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mülheim an der Ruhr liegt im westlichen Ruhrgebiet und erhielt 1808 die Stadtrechte. Mülheim ist in die Stadtteile Altstadt I, Altstadt II, Styrum, Dümpten, Heißen, Menden-Holthausen, Saarn, Broich und...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.