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Lohnsteuerhilfe Nümbrecht

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hessklöhweg 13, 51674 Wiehl
Telefon:02262717678
E-Mail:caren.zautke@vlh.de
Anschrift:In der Schleeharth 13, 53809 Ruppichteroth
Telefon:02295901285
E-Mail:markus.lehmann@vlh.de
Anschrift:Weyerbuscher Str. 22, 51570 Windeck-Leuscheid
Telefon:02292800023
Fax:02292921956
E-Mail:edith.hennen@vlh.de
(3)
MZ-Lohnsteuerhilfe e.V.
23.67 km von Nümbrecht
Anschrift:Hauptstraße 23, 58540 Meinerzhagen
Telefon:017613635478
E-Mail:info@mzlohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungs­zeiten:Montag
Auswärtstermine

Dienstag – Donnerstag
09:00 - 13:30 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
Anschrift:Am Hang 1b, 53639 Königswinter
Telefon:022448778688
Fax:02244872936
E-Mail:inge.kratzborn@vlh.de
Anschrift:Hachenburger Str. 16, 57580 Gebhardshain
Telefon:02747911553
Fax:02747911551
E-Mail:christine.stratmann@vlh.de
Anschrift:Elly-Heuss-Knapp-Str. 17, 57518 Betzdorf
Telefon:02741935740
Fax:02741408993
E-Mail:simone.steup@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 593, 51145 Köln
Telefon:022036083266
Fax:022036083268
E-Mail:friedhelm.goergens@vlh.de
Anschrift:Europaring 38, 51109 Köln
Telefon:022129754476
E-Mail:lyudmila.snizhko@vlh.de
Anschrift:Plettenberger Str. 24, 58849 Herscheid
Telefon:023571714890
Fax:023576014064
E-Mail:tatjana.hartmann@vlh.de
Sprechzeiten:nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:8:00-18:00
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Nümbrecht? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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