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Sozialämter in Reichshof - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
3.83 km von Reichshof
Anschrift:Hauptstr. 12, 51580 Reichshof
Telefon:02296801227
Fax:02296801395
E-Mail:info@reichshof.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(10)
Sozialamt des Landkreises
11.06 km von Reichshof
Anschrift:Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Telefon:02261885002
Fax:02261885097
E-Mail:amt50@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Reichshof

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
7.89 km von Reichshof
Anschrift:Kölner Str. 256, 51702 Bergneustadt
Telefon:02261404208
Fax:02261404179
E-Mail:rathaus@bergneustadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(3)
Sozialamt
8.04 km von Reichshof
Anschrift:Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl
Telefon:02262990
Fax:0226299247
E-Mail:rathaus@wiehl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.30 Uhr
(5)
Sozialamt
8.48 km von Reichshof
Anschrift:Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Telefon:0229190246
Fax:0229185125
E-Mail:info@waldbroel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12:30, Do 14:00-17:00 Uhr
(4)
Sozialamt
9.73 km von Reichshof
Anschrift:Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht
Telefon:02293302152
Fax:022932901
E-Mail:gemeinde.nuembrecht@nuembrecht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 9-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(5)
Sozialamt
10.51 km von Reichshof
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach
Telefon:02294699351
Fax:02294699187
E-Mail:rathaus@gemeinde-morsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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