Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gummersbacher Str. 41a, 51645 Gummersbach |
Telefon: | 02261883633 |
Fax: | 02261883681 |
E-Mail: | amt36@obk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Westfälische Str. 75, 57462 Olpe |
Telefon: | 02761810 |
Fax: | 0276181343 |
E-Mail: | info@kreis-olpe.org |
Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202132275 |
Fax: | 0220213102596 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241133939 |
Fax: | 02241132081 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de |
Anschrift: | Parkstr. 1, 57610 Altenkirchen |
Telefon: | 02681810 |
Fax: | 02681812000 |
E-Mail: | post@kreis-ak.de |
Anschrift: | Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid |
Telefon: | 021911600 |
Fax: | 02191163261 |
E-Mail: | verkehrsregelung@remscheid.de |
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Wiehl im Oberbergischen Kreis liegt ca. 41km östlich von Köln und wurde 1131 erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt an der Wiehl besitzt ein einzigartiges Stadtbild, welches von der evangelischen Kirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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