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Gerichtsvollzieher in Oberhausen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Gerichtsvollzieher Bergmann
1.83 km von Oberhausen
Anschrift:Feldstr. 22, 46149 Oberhausen
Telefon:02083767066
Fax:02083767067
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Müller
1.83 km von Oberhausen
Anschrift:Feldstraße 22, 46149 Oberhausen
Telefon:02083768169
Fax:02083768170
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Przybilla
2.05 km von Oberhausen
Anschrift:Windhuker Str. 11, 46049 Oberhausen
Telefon:020869671943
Sprechzeiten:Di+Mi 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schiemann
5.43 km von Oberhausen
Anschrift:Brandenburger Str. 1, 46145 Oberhausen
Telefon:0208683889
Fax:020863539037
Sprechzeiten:Di-Do 14-15 Uhr Do 9-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schunk
5.43 km von Oberhausen
Anschrift:Brandenburger Str. 1, 46145 Oberhausen
Telefon:0208683890
Fax:020863539037
Sprechzeiten:Di-Do 14-15 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherin Lorra
6.64 km von Oberhausen
Anschrift:Weseler Str. 88, 46149 Oberhausen
Telefon:02089804396
Fax:0208646286
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 9:30-10:30 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Willm
9.14 km von Oberhausen
Anschrift:Forststraße 23, 46147 Oberhausen
Telefon:0208621103
Fax:0208621104
E-Mail:ogv.willm@arcor.de
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Do 11:30-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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