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Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Goethestraße 51, 58791 Werdohl
Telefon:023929170
Fax:02392917238
E-Mail:post@werdohl.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr sowie 14-16 Uhr, Di+Fr 8-12:30 Uhr und Do 8-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Am Spring 4, 59469 Ense
Telefon:02938980170
Fax:029384000
E-Mail:k.holin@​gemeinde-ense.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-17:30 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Telefon:029228000
Fax:029228003298
E-Mail:post@werl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14 - 18 Uhr
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen
Telefon:023061040
Fax:02306104211460
E-Mail:stadtverwaltung@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Marktstraße 16, 58452 Witten
Telefon:023025810
Fax:023025813299
E-Mail:ordnungsamt@stadt-witten.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Telefon:029322011660
Fax:0293225250
E-Mail:sicherheit-ordnung@arnsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
Telefon:0235584236
Fax:0235584299
E-Mail:post@schalksmuehle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
Anschrift:Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Telefon:023519666316
Fax:02351966886316
E-Mail:info@maerkischer-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld
Telefon:0233880952
Fax:0233880967
E-Mail:info@breckerfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Mo, Do 14:00 - 17:00 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Telefon:02351171230
Fax:02351171707
E-Mail:fachdienst-ordnung@luedenscheid.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
21 - 30 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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