Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361533025 |
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Königswall 25-27, 44137 Dortmund |
Telefon: | 0231500 |
E-Mail: | schule@dortmund.de |
Anschrift: | Eickeler Markt 1, 44651 Herne |
Telefon: | 02323160 |
Fax: | 023231612339217 |
E-Mail: | schulamt@herne.de |
Anschrift: | Junggesellenstr. 8, 44777 Bochum |
Telefon: | 02349100 |
Fax: | 02349101867 |
E-Mail: | schulamt@bochum.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna |
Telefon: | 02303270 |
Fax: | 02303271399 |
E-Mail: | 600978@schule.nrw.de |
Anschrift: | Ebertstr. 11, 45875 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02091692162 |
Fax: | 02091693516 |
E-Mail: | christiane.kellerhaus-koch@gelsenkirchen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Waltrop am Nordrand des Ruhrgebietes liegt im Kreis Recklinghausen zwischen dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Datteln-Hamm-Kanal. 1032 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. 1939 erhielt Waltrop die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Schulaufsicht soll grundlegend bildungspolitische, pädagogische sowie gesundheitliche Normen im Schulwesen gewährleisten. Maßgeblich sind hierfür die Schulaufsichtsgesetze der Bundesländer.
Während des Kulturkampfes unter Otto von Bismarck wurde im Jahr 1872 die staatliche Schulaufsicht in Preußen eingeführt. Heute ist die staatliche Aufsicht des Schulwesens im Grundgesetz verankert.
Da das Bildungswesen je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist, gibt es in der Schulaufsicht und dem Schulamtswesen Unterschiede. Normalerweise sind die Schulämter dem jeweiligen Bundesland (Landesschulamt) bzw. der Bezirksregierung unterstellt.
Die staatlichen Schulämter sind primär für die Lehrkräfteverteilung auf einzelne Schulen verantwortlich. Auch für den Einsatz und die Verwaltung von Schulleitern sowie Schulpsychologen ist die Schulaufsicht häufig verantwortlich.
Die Verwaltung und der Einsatz von Schulpsychologen sind wichtige Aufgaben der staatlichen Schulbehörden. Schulpsychologen sollen Schulen, Schüler und Eltern im Bildungs- und Erziehungsauftrag unterstützen.
|