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Lohnsteuerhilfe Kerpen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Pferdsbruchfeld 21, 50170 Kerpen
Telefon:02273550632
Fax:02273550604
E-Mail:eveline.krause@vlh.de
Anschrift:Gottlieb-Daimler-Str. 17, 50226 Frechen
Telefon:022342000915
Fax:022342000916
E-Mail:birgit.schumacher@vlh.de
Anschrift:Brauweilerstr. 49d, 50259 Pulheim
Telefon:022389666212
E-Mail:bert.willems@vlh.de
Anschrift:Pingsdorfer Str. 141, 50321 Brühl
Telefon:02232568200
E-Mail:dirk.brendes@vlh.de
Anschrift:Indianapolisstr. 164, 50859 Köln
Telefon:02218609993
E-Mail:ralf.lachmann@vlh.de
Anschrift:Dormagener Str. 48, 50129 Bergheim
Telefon:024319748705
Fax:024319748706
E-Mail:dieter.hillebrecht-otten@vlh.de
Anschrift:Am Alten Fliess 34, 50129 Bergheim
Telefon:0223843435
Fax:02238949587
E-Mail:margit.kirchdoerfer@vlh.de
Anschrift:Am Engeldorfer Berg 7, 50997 Köln
Telefon:02232577489
E-Mail:christoph.sommer@vlh.de
Anschrift:Zülpicher Str. 257, 50937 Köln
Telefon:02214924776
E-Mail:adela.robu@vlh.de
Anschrift:Von-Bodelschwingh-Str. 31, 50259 Pulheim
Telefon:022384775739
Fax:02238477542
E-Mail:verena.blum@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Kerpen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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