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Ausländerbehörden in Eitorf - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(169)
Ausländeramt Rhein-Sieg-Kreis
16.64 km von Eitorf
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Telefon:02241130
Fax:02241132179
E-Mail:kreisverwaltung@rhein-sieg-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 14-15:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Eitorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(55)
Ausländeramt
21.32 km von Eitorf
Anschrift:Kölner Str. 176, 53840 Troisdorf
Telefon:02241900327
Fax:02241900800
E-Mail:rathaus@troisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-19 Uhr Di-Fr 7:30-12:30 Uhr
(45)
Ausländerbehörde
24.2 km von Eitorf
Anschrift:Oxfordstraße 19, 53111 Bonn
Telefon:0228776000
E-Mail:antrag-auslaenderamt@bonn.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Terminvereinbarung
(105)
Ausländerbehörde des Landkreises
31.02 km von Eitorf
Anschrift:Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Telefon:02261880
Fax:02261881033
E-Mail:mail@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(165)
Ausländerbehörde, Kreishaus Gronau
32.94 km von Eitorf
Anschrift:Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon:02202132914
E-Mail:auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(71)
Ausländerbehörde des Landkreises
34.01 km von Eitorf
Anschrift:Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:026419750
Fax:0
E-Mail:info@kreis-ahrweiler.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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