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Sozialämter in Wermelskirchen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
4.3 km von Wermelskirchen
Anschrift:Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
Telefon:02196710500
Fax:02196710555
E-Mail:post@wermelskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-15 Uhr und Di+Do 14-17 Uhr
(26)
Sozialamt des Landkreises
15.32 km von Wermelskirchen
Anschrift:Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach
Telefon:02202136663
Fax:0220213106452
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Wermelskirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt
6.43 km von Wermelskirchen
Anschrift:Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
Telefon:02268939314
Fax:02268939140
E-Mail:gemeinde@kuerten.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.64 km von Wermelskirchen
Anschrift:Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid
Telefon:021746700
Fax:02174670111
E-Mail:info@burscheid.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:15-18:00 Uhr, Di, Do 8:15-16:00 Uhr, Fr 8:15-12:00 Uhr
(15)
Sozialamt
8.95 km von Wermelskirchen
Anschrift:Auf'm Schloß 1, 42499 Hückeswagen
Telefon:0219288234
Fax:0219288288
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Sozialamt
9.05 km von Wermelskirchen
Anschrift:Haddenbacher Straße 38-42, 42855 Remscheid
Telefon:021911600
Fax:02191163985
E-Mail:sozialedienste@remscheid.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
10.82 km von Wermelskirchen
Anschrift:Altenberger-Dom-Str. 31, 51519 Odenthal
Telefon:022027100
Fax:02202710190
E-Mail:post@odenthal.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr und 1. Do im Monat bis 18 Uhr geöffnet
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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