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Katasterämter im Landkreis Siegen-Wittgenstein - Öffnungszeiten

Info zu Katasteramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(28)
Katasteramt Siegen
15.88 km von Siegen-Wittgenstein
Anschrift:Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Telefon:02713331539
E-Mail:kataster@siegen-wittgenstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Siegen-Wittgenstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(15)
Katasteramt Olpe/Biggesee
28.06 km von Siegen-Wittgenstein
Anschrift:Westfälische Straße 75, 57462 Olpe/Biggesee
Telefon:0276181322
Fax:0276194503322
E-Mail:katasteramt@kreis-olpe.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Amt für Bodenmanagement
40.79 km von Siegen-Wittgenstein
Anschrift:Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Telefon:06115353000
Fax:06115353300
E-Mail:info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(128)
Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus
44.26 km von Siegen-Wittgenstein
Anschrift:Jahnstraße 5, 56457 Westerburg
Telefon:0266391650
Fax:0266391651150
E-Mail:vermka-wwt@vermkv.rlp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
(27)
Katasteramt Meschede
45.85 km von Siegen-Wittgenstein
Anschrift:Steinstraße 27, 59872 Meschede
Telefon:02961940
E-Mail:gis@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:Montag 08:30–12:00 14:00–15:30
Dienstag 08:30–12:00 14:00–17:00
Mittwoch 08:30–12:00 14:00–15:30
Donnerstag 08:30–12:00 14:00–15:30
Freitag 08:30–13:00
(53)
Katasteramt Gummersbach (Oberbergischer Kreis)
46.83 km von Siegen-Wittgenstein
Anschrift:Fritz-Kotz-Straße 17a, 51674 Wiehl
Telefon:02261886200
Fax:02261886262
E-Mail:amt62@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Katasteramt Siegen-Wittgenstein
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Katasteramt

Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.

Katastervermessungen

Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.

Organisation der Vermessungsämter in Deutschland

In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.

Bodenordnungsverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.

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