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Gewerbeämter in Soest (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(30)
Amt für Gewerbeangelegenheiten des Landkreises
0.52 km von Soest (Landkreis)
Anschrift:Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon:02921300
E-Mail:gewerbe@kreis-soest.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Soest (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Gewerbeamt Arnsberg
17.28 km von Soest (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Telefon:029322012222
Fax:0293225250
E-Mail:gewerbeordnung@stadtverwaltung-arnsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Gewerbeaufsichtsamt
18.76 km von Soest (Landkreis)
Anschrift:Unnaer Straße 10-12, 59069 Hamm
Telefon:02381170
Fax:02381172971
E-Mail:info@stadt.hamm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mi 14-15:30 Uhr
(0)
Gewerbeamt Meschede
27.47 km von Soest (Landkreis)
Anschrift:Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede
Telefon:0291205298
Fax:02912055298
E-Mail:post@meschede.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(6)
Gewerbeamt Sundern
27.58 km von Soest (Landkreis)
Anschrift:Rathausplatz 1, 59846 Sundern
Telefon:0293381304
Fax:0293381321
E-Mail:as.hofstetter@stadt-sundern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
dienstags geschlossen
(0)
Ordnung, Umwelt und Gesundheit (Fachbereich 3)
28.02 km von Soest (Landkreis)
Anschrift:Steinstr. 27, 59872 Meschede
Telefon:0291940
E-Mail:post@hochsauerlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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