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Tiefbauämter in Lotte - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon:02551692605
Fax:02551692400
E-Mail:bauamt@kreis-steinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16:30 Uhr sowie Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lotte

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415010
E-Mail:planenundbauen@landkreis-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:montags bis freitags 8:00h bis 13:00 h
donnerstags 8:00h bis 17.30h
Und nach Vereinbarung
Anschrift:Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
Telefon:02581536363
Fax:02581536399
E-Mail:verwaltung@kreis-warendorf.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten des Kreisbauamtes
Di.: 08.00 - 12.00 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach Terminabsprache
Anschrift:Mozartstraße 8, 64839 Münster
Telefon:060713002305
E-Mail:rathaus@muenster-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nur nach Vereinbarung
Anschrift:Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Telefon:054419761448
Fax:054419761758
E-Mail:info@diepholz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erforderlich
(3)
Tiefbauamt
45.04 km von Lotte
Anschrift:Albersloher Weg 33, 48155 Münster
Telefon:02514926601
Fax:02514927735
E-Mail:tiefbauamt@stadt-muenster.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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