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Bürgerämter in Brüggen - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bürgeramt
2.38 km von Brüggen
Anschrift:Klosterstraße 38, 41379 Brüggen
Telefon:0216357010
Fax:02163570165
E-Mail:info@brueggen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr und Mo-Do 13:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Brüggen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bürgeramt
5.1 km von Brüggen
Anschrift:Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten
Telefon:02163980216
Fax:02163980200
E-Mail:buergerservice@niederkruechten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Mi 14-19 Uhr Sa 10-12 Uhr
(1)
Bürgeramt
9.03 km von Brüggen
Anschrift:Markt 20, 41366 Schwalmtal
Telefon:021639460
Fax:02163946154
E-Mail:info@gemeinde-schwalmtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr Di-Mi 8-17 Uhr Do 7-19 Uhr jeden 1. Sa im Monat 9-12 Uhr
(2)
Bürgeramt
9.65 km von Brüggen
Anschrift:Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Telefon:021538981701
Fax:0215389891701
E-Mail:stadtnettetal@nettetal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bürgeramt
15.15 km von Brüggen
Anschrift:Rathausplatz 25, 41844 Wegberg
Telefon:0243483330
Fax:0243483399
E-Mail:posteingang@stadt.wegberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17:30 Uhr
(2)
Bürgeramt
15.17 km von Brüggen
Anschrift:Rathausplatz 3, 47929 Grefrath
Telefon:021584080333
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Bürgeramt Brüggen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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