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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Warendorf (Landkreis)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Referat für Integration Kreis Warendorf
1.19 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
Telefon:02581535002
Fax:02581535099
E-Mail:integration@kreis-warendorf.de
Anschrift:Ludgeriplatz 4, 48151 Münster
Telefon:02514927053
E-Mail:koehnkej@stadt-muenster.de
(0)
Gleichstellungsstelle Kreis Gütersloh
25.15 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh
Telefon:05241851090
Fax:052418531090
(4)
Beauftragter für Migration und Integration Hamm
29.41 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Sachsenweg 6, 59073 Hamm
Telefon:02381176004
E-Mail:schwibbe@stadt.hamm.de
(1)
Integrationsbeauftragter Landkreis Osnabrück
33.3 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415012181
E-Mail:werner.huelsmann@lkos.de
(2)
Referat für Integration und Migration Osnabrück
36.43 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Natruper-Tor-Wall 2, 49076 Osnabrück
Telefon:05413234292
E-Mail:golling@osnabrueck.de
(0)
Integrationsfachdienst Ibbenbüren
40.74 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Gravenhorster Straße 7, 49477 Ibbenbüren
Telefon:05451999160
E-Mail:info@lernenfoerdern.de
(0)
Integrationsteam Kreis Soest
43.05 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon:02921302445
Fax:02921303493
E-Mail:galina.nedelcheva@kreis-soest.de
(4)
Kommunales Integrationszentrum Kreis Unna
50 km von Warendorf (Landkreis)
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Telefon:02307924886
Fax:023079248888
E-Mail:marina.raupach@kreis-unna.de
FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Warendorf (Landkreis)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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