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Grundbuchämter in Dankerath - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(49)
Grundbuchamt Bad Neuenahr-Ahrweiler
30.29 km von Dankerath
Anschrift:Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon:026419710
Fax:02641971100
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(17)
Grundbuchamt Sinzig
37.97 km von Dankerath
Anschrift:Barbarossastr. 21, 53489 Sinzig
Telefon:0264297740
Fax:02642977450
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dankerath

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(33)
Grundbuchamt Daun
15.54 km von Dankerath
Anschrift:Berliner Straße 3, 54550 Daun
Telefon:06592180
Fax:0659218444
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(34)
Grundbuchamt Mayen
28.81 km von Dankerath
Anschrift:St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen
Telefon:026514030
Fax:02651403190
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(24)
Grundbuchamt Prüm
31.81 km von Dankerath
Anschrift:Teichstraße 18, 54595 Prüm
Telefon:065519410
Fax:06551941100
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(32)
Grundbuchamt Cochem
32.08 km von Dankerath
Anschrift:Ravenestr. 39, 56812 Cochem
Telefon:0267198800
Fax:02671988052
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(16)
Grundbuchamt Rheinbach
33.2 km von Dankerath
Anschrift:Schweigelstraße 30, 53359 Rheinbach
Telefon:022268010
Fax:02226801181
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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