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Anschrift: | Rheinstraße 17, 57632 Flammersfeld |
Telefon: | 02681850 |
Fax: | 026817122 |
E-Mail: | rathaus@vg-ak-ff.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach |
Telefon: | 02683912366 |
Fax: | 02683912334 |
E-Mail: | rathaus@vg-asbach.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 13, 56305 Puderbach |
Telefon: | 02684858132 |
Fax: | 02684858199 |
E-Mail: | rathaus@puderbach.de |
Anschrift: | Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf |
Telefon: | 0263461200 |
Fax: | 0263461219 |
E-Mail: | info@vg-rw.de |
Anschrift: | Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen (Westerwald) |
Telefon: | 0268185327 |
Fax: | 026817122 |
E-Mail: | rathaus@vg-ak-ff.de |
Anschrift: | Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf |
Telefon: | 026892910 |
Fax: | 026892911800 |
E-Mail: | info@vg-dierdorf.de |
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Burglahr liegt im Naturpark Rhein-Westerwald an der Wied. Große Bekanntheit besitzt der Ort durch die Burg Lahr. Auch der Alvensleben-Stollen, die Heimsuchung-Mariens-Kapelle aus dem 17. Jahrhundert und die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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