Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen (Westerwald) |
Telefon: | 0268185327 |
Fax: | 026817122 |
E-Mail: | rathaus@vg-ak-ff.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindenallee 2, 57577 Hamm (Sieg) |
Telefon: | 02682952260 |
Fax: | 02682952284 |
E-Mail: | rathaus@hamm-sieg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 12, 51570 Windeck |
Telefon: | 02292601225 |
Fax: | 02292601300 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-windeck.de |
Anschrift: | Rathausstraße 75, 57537 Wissen |
Telefon: | 02742939130 |
Fax: | 02742939230 |
E-Mail: | markus.roedder@rathaus-wissen.de |
Anschrift: | Markt 1, 53783 Eitorf |
Telefon: | 0224389143 |
Fax: | 0224389179 |
E-Mail: | buergermeister@eitorf.de |
Anschrift: | Rheinstraße 17, 57632 Flammersfeld |
Telefon: | 02681850 |
Fax: | 026817122 |
E-Mail: | rathaus@vg-ak-ff.de |
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Etwa 8 km nördlich von Altenkirchen im Westerwald liegt die Ortsgemeinde Ölsen. Schon 1292 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Seine Lage am Irsetal macht Ölsen attraktiv für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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