Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229610 |
Fax: | 063229611156 |
E-Mail: | info@kreis-bad-duerkheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hammstr. 20, 67227 Frankenthal (Pfalz) |
Telefon: | 0623389493 |
Fax: | 0623389525 |
E-Mail: | ordnungsamt@frankenthal.de |
Anschrift: | Uhlandstr. 2, 67292 Kirchheimbolanden |
Telefon: | 06352710190 |
Fax: | 06352710390 |
E-Mail: | kreisverwaltung@donnersberg.de |
Anschrift: | Hagenstraße 3, 67547 Worms |
Telefon: | 062418536620 |
Fax: | 062418536699 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstr. |
Telefon: | 063218550 |
Fax: | 063218551280 |
E-Mail: | info@neustadt.eu |
Anschrift: | Achtmorgenstr. 9, 67065 Ludwigshafen |
Telefon: | 06215043032 |
Fax: | 06215043803 |
E-Mail: | 2-15@ludwigshafen.de |
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Kleinkarlbach liegt in der Metropolregion Rhein-Neckar in der Pfalz. Schon im Jahre 770 fand der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Seine Lage im Leiningerland macht Kleinkarlbach zu einem beliebten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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