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Ordnungsämter in Argenschwang - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Ordnungsamt
9.3 km von Argenschwang
Anschrift:Nahestraße 63, 55593 Rüdesheim
Telefon:0671371125
Fax:0671371802
E-Mail:post@vg-ruedesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr Do 7-18 Uhr
(21)
Ordnungsbehörde des Landkreises
12.35 km von Argenschwang
Anschrift:Industriestr. 38, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06718031300
Fax:06718031396
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Argenschwang

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(36)
Ordnungsamt
11.51 km von Argenschwang
Anschrift:Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:06751810
Fax:06751811050
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(34)
Amt für Recht und Ordnung (Stadtverwaltung)
11.92 km von Argenschwang
Anschrift:Brückes 2 - 8, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06718000
Fax:0671800345
E-Mail:stadtverwaltung@bad-kreuznach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Ordnungsamt (Verbandsgemeinde Bad Kreuznach)
12.19 km von Argenschwang
Anschrift:Rheingrafenstraße 11, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06708610432
Fax:06708610600
E-Mail:ordnungsamt@vgvkh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
(29)
Ordnungsamt
14.16 km von Argenschwang
Anschrift:Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim
Telefon:0670492917131216
Fax:0670492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.30 Uhr
(17)
Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
16.38 km von Argenschwang
Anschrift:Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein
Telefon:06721304253
Fax:06721304244
E-Mail:verwaltung@vgrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Argenschwang
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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