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Straßenverkehrsbehörde Landkreis Bad Kreuznach (Straßenverkehrsamt)

Industriestr. 36, 55543 Bad Kreuznach

(3.0 Sterne, 5 Bewertungen)
Telefon:06718030
Fax:06718031119
E-Mail:info@kreis-badkreuznach.de
Öffnungszeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr (nachmittags nach Vereinbarung)
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Das Straßenverkehrsamt ist in der Regel als übergeordnete Behörde der KFZ-Zulassungsstelle sowie der Führerscheinstelle anzusehen. Mitunter ist die Arbeit der Straßenverkehrsbehörde auch eng verbunden mit den Aufgaben der Bußgeldstelle. Man kann beispielsweise beim Straßenverkehrsamt Informationen zur Personenbeförderung und zum Güterkraftverkehr erhalten.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Straßenverkehrsamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.85151, Längengrad: 7.89072

Straßenverkehrsamt Bad Kreuznach: Informationen zu Straßenverkehrsbehörde Landkreis Bad Kreuznach

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Straßenverkehrsbehörde Landkreis Bad Kreuznach. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Straßenverkehrsbehörde Landkreis Bad Kreuznach können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Straßenverkehrsamt Bad Kreuznach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Straßenverkehrsamt

Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.

Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.

Fahrerlaubniswesen

Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.

Anordnungen für den Straßenverkehr

Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.

Straßenverkehrs-Ordnung

Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.