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Telefon: | 061311410 |
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Anschrift: | Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden |
Telefon: | 06113540 |
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E-Mail: | verwaltung@lg-wiesbaden.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611020 |
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E-Mail: | lgko@ko.jm.rlp.de |
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Landgericht-FAQ | |
Anschrift: | Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern |
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Anschrift: | Schiede 14, 65549 Limburg an der Lahn |
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Am Tal des Steyerberges ist die Ortsgemeinde Eckenroth gelegen. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Stromberg im Landkreis Bad Kreuznach. Einige sehenswerte Gebäude befinden sich in Eckenroth...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.
Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.
Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.
Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.
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