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Sozialämter in Griebelschied - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Sozialamt
5.24 km von Griebelschied
Anschrift:Brühlstraße 16, 55756 Herrstein
Telefon:06785790
Fax:067857980
E-Mail:info@vg-hr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
(12)
Sozialamt des Landkreises
23.82 km von Griebelschied
Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215400
Fax:067821555400
E-Mail:info@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Griebelschied

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt (Verbandsgemeinde Kirner Land)
4.82 km von Griebelschied
Anschrift:Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn
Telefon:067521350
Fax:06752135255
E-Mail:verwaltung@kirner-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr, Mo-Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(19)
Sozialamt
12.11 km von Griebelschied
Anschrift:Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:06781640
Fax:0678164444
E-Mail:stadtverwaltung@idar-oberstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
16 km von Griebelschied
Anschrift:Marktplatz 5, 55481 Kirchberg/Hunsrück
Telefon:06763910431
Fax:06763910429
E-Mail:c.stein@kirchberg-hunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr
(10)
Sozialamt
17.98 km von Griebelschied
Anschrift:Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:06751810
Fax:06751811050
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
19.81 km von Griebelschied
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Telefon:0653371213
Fax:0653371166
E-Mail:info@morbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Do 7:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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