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Sozialämter in Langweiler (bei Idar-Oberstein) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
10.7 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Brühlstraße 16, 55756 Herrstein
Telefon:06785790
Fax:067857980
E-Mail:info@vg-hr.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
(12)
Sozialamt des Landkreises
15.2 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Schneewiesenstraße 25, 55765 Birkenfeld
Telefon:0678215400
Fax:067821555400
E-Mail:info@landkreis-birkenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langweiler (bei Idar-Oberstein)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
5.42 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach
Telefon:0653371213
Fax:0653371166
E-Mail:info@morbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo 14:00-16:00 Uhr, Do 7:30-17:30 Uhr
(19)
Sozialamt
12.99 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein
Telefon:06781640
Fax:0678164444
E-Mail:stadtverwaltung@idar-oberstein.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
14.03 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Saarstraße 7, 54424 Thalfang
Telefon:0650491400
Fax:065049140144
E-Mail:info@rathaus-thalfang.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr
(11)
Sozialamt
16.59 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues
Telefon:06531540
Fax:0653154107
E-Mail:info@bernkastel-kues.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(10)
Sozialamt
18.99 km von Langweiler (bei Idar-Oberstein)
Anschrift:Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach
Telefon:065417080
Fax:06541708248
E-Mail:rathaus@vgtt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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