Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf der Gasse 5a, 54298 Orenhofen |
Telefon: | 06580913092 |
E-Mail: | sandra.minn-hartmann@vlh.de |
Anschrift: | Im Wiesental 17, 54456 Tawern |
Telefon: | 06501180498 |
E-Mail: | juergen.strupp@vlh.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 30-32, 54292 Trier |
Telefon: | 06519936281 |
Fax: | 06514605996 |
E-Mail: | peter.schwager@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 45, 54329 Konz |
Telefon: | 06501150710 |
Fax: | 065019455181 |
E-Mail: | martina.faber@vlh.de |
Anschrift: | Im Eulenrech 11, 54595 Prüm |
Telefon: | 065512105 |
Fax: | 06551965442 |
E-Mail: | markus.fischbach@vlh.de |
Anschrift: | Sankt-Gangolf-Str. 6, 66706 Perl |
Telefon: | 068651869776 |
Fax: | 032221759620 |
E-Mail: | baerbel.kiefer@vlh.de |
Anschrift: | Im Kefferbach 54, 54584 Jünkerath |
Telefon: | 01632850490 |
E-Mail: | klaus.debert@vlh.de |
Anschrift: | Am Hügel 8, 66663 Merzig-Ballern |
Telefon: | 06861792499 |
Fax: | 032221759620 |
E-Mail: | baerbel.kiefer@vlh.de |
Unweit der deutsch-luxemburgischen Grenze ist Ammeldingen an der Our gelegen. Bereits anno 767 fand der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Ein Besuch der Kapelle von 1816 sowie des ehemaligen Zollhauses...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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