Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | 17er Str. 1, 76726 Germersheim |
Telefon: | 0727453380 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kreis-germersheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232142480 |
Fax: | 06232142458 |
E-Mail: | strassenverkehr@stadt-speyer.de |
Anschrift: | An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341940310 |
Fax: | 06341940516 |
E-Mail: | info@suedliche-weinstrasse.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstr. |
Telefon: | 063218550 |
Fax: | 063218551280 |
E-Mail: | info@neustadt.eu |
Anschrift: | Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim |
Telefon: | 063229610 |
Fax: | 063229611156 |
E-Mail: | info@kreis-bad-duerkheim.de |
Anschrift: | Achtmorgenstr. 9, 67065 Ludwigshafen |
Telefon: | 06215043032 |
Fax: | 06215043803 |
E-Mail: | 2-15@ludwigshafen.de |
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Lustadt in der Südpfalz ist zwischen dem Rhein und dem Pfälzerwald gelegen. Überregionale Bekanntheit besitzt Lustadt durch das alljährliche „Loschter Handkeesfescht“.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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