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Gerichtsvollzieher in Kaiserslautern - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
Telefon:063137210
Fax:06313721404
E-Mail:agkl@zw.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Kaiserslautern
Anschrift:Kirchenstr. 19, 66851 Mittelbrunn
Telefon:0637162448
Fax:0637162448
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr, Do 9-10 Uhr (AG Landstuhl)
Anschrift:Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen
Telefon:06361914130
Fax:06361914111
E-Mail:agro@zw.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kaiserstr. 40, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon:063727299
Fax:06372619236
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr (AG Landstuhl)
Anschrift:Bergstr. 11, 66894 Lambsborn
Telefon:06372994423
Fax:06372994425
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
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Obergerichtsvollzieher Kiefer (Dienstbezirk 3)
27.3 km von Kaiserslautern
Anschrift:Am Dreiherrenstein 11a, 66989 Petersberg
Telefon:063347440872
Fax:063347442271
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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