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Gerichtsvollzieher in Langenbach (Pfalz) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(26)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Kaiserslautern
32.54 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
Telefon:063137210
Fax:06313721404
E-Mail:agkl@zw.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Langenbach (Pfalz)
(0)
Obergerichtsvollzieher Altmeyer
9.21 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Lange Ahnung 17, 66629 Freisen
Telefon:06857675810
Fax:06857675717
Sprechzeiten:Di+Do 13:30-15:30 Uhr (AG St. Wendel)
(14)
Obergerichtsvollzieher Ganz
11.8 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Gewerbepark Bliesen 1a, 66606 St. Wendel
Telefon:068549080930
Fax:068549080931
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 15-17 Uhr
(11)
Obergerichtsvollzieher Therre
11.97 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Zur Göckelmühle 2, 66640 Namborn
Telefon:06851840657
Fax:06851840658
Sprechzeiten:Mo+Do 13:30-14:30 Uhr (AG St. Wendel)
Anschrift:Kaiserstr. 40, 66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon:063727299
Fax:06372619236
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr (AG Landstuhl)
(1)
Gerichtsvollzieherin Schulz
15.34 km von Langenbach (Pfalz)
Anschrift:Hohlstr. 13, 66564 Ottweiler
Telefon:06824709491
Fax:06824709969
Sprechzeiten:Di+Do 10-11:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Langenbach (Pfalz)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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