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Gewerbeämter in Welchweiler - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Trierer Straße 49-51, 66869 Kusel
Telefon:063814240
Fax:06381424440
E-Mail:buergerbuero@kv-kus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Welchweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Gewerbeamt Freisen
18.41 km von Welchweiler
Anschrift:Schulstr. 60, 66629 Freisen
Telefon:068559720
Fax:068559777
E-Mail:rathaus@freisen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(5)
Gewerbeamt
21.77 km von Welchweiler
Anschrift:Rathausplatz 1, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518090
Fax:068518092199
E-Mail:info@sankt-wendel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12:30 Uhr und 13-16 Uhr
Do 7:30-12:30 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(0)
Gewerbeamt Kirn
23.31 km von Welchweiler
Anschrift:Kirchstraße 3, 55606 Kirn
Telefon:067521350
Fax:06752135255
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
(2)
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirn-Land
23.34 km von Welchweiler
Anschrift:Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn
Telefon:067521350
Fax:06752135255
E-Mail:verwaltung@kirner-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern
Telefon:063171050
Fax:06317105474
E-Mail:info@kaiserslautern-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr

Terminvereinbarung in einzelnen Abteilungen notwendig
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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