Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim |
Telefon: | 061327872119 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey |
Telefon: | 067314080 |
Fax: | 0673140884444 |
E-Mail: | info@alzey-worms.de |
Anschrift: | Zitadelle, Bau E, Am 87er Denkmal, 55028 Mainz |
Telefon: | 06131122230 |
Fax: | 06131122044 |
E-Mail: | bauamt-denkmalpflege@stadt.mainz.de |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 06152989526 |
E-Mail: | denkmalschutz@kreisgg.de |
Anschrift: | Erthaler Hof, Schillerstraße 44, 55116 Mainz |
Telefon: | 0613120160 |
Fax: | 061312016111 |
E-Mail: | landesdenkmalpflege@gdke.rlp.de |
Anschrift: | Kulturzentrum Festung , Ehrenbreitstein, 56077 Koblenz |
Telefon: | 026166751503 |
Fax: | 026166754114 |
E-Mail: | landesarchaeologie@gdke.rlp.de |
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Das landwirtschaftlich geprägte Friesenheim liegt zwischen Mainz und Worms und wurde bereits im Jahre 803 erstmals urkundlich erwähnt. Besichtigt werden sollten unter anderem das ehemalige Rathaus, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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