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Stadtkassen in Ludwigshöhe - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Verbandsgemeindekasse Rhein-Selz
2.42 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum
Telefon:061334901264
Fax:061334901201
E-Mail:verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Verbandsgemeindekasse Rhein-Selz
3.32 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Sant-Ambrogio-Ring 33, 55276 Nierstein-Oppenheim
Telefon:061334901306
Fax:061334901201
E-Mail:info@vg-rhein-selz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ludwigshöhe

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Verbandsgemeindekasse Eich
8.58 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Hauptstraße 26, 67575 Eich
Telefon:062466947
Fax:062466969
E-Mail:poststelle@vg-eich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr (am 1. Do des Monats bis 19 Uhr geöffnet)
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Gemeindekasse Stockstadt am Rhein
8.96 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Rheinstraße 34-36, 64589 Stockstadt am Rhein
Telefon:0615882914
Fax:0615882926
E-Mail:kontakt@stockstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Gemeindekasse Biebesheim am Rhein
9.57 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Rathausplatz 1, 64584 Biebesheim am Rhein
Telefon:0625880643
Fax:0625880649
E-Mail:info@biebesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 13:30-16:30 Uhr
und nach Terminvereinbarung
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Stadtkasse Riedstadt
12.31 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt
Telefon:06158181230
Fax:06158181200
E-Mail:info@riedstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Stadtkasse Gernsheim
12.5 km von Ludwigshöhe
Anschrift:Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim
Telefon:062581080
Fax:062583027
E-Mail:stadtverwaltung@gernsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Ludwigshöhe
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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