Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim |
Telefon: | 06725910121 |
Fax: | 06725910110 |
E-Mail: | rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327873200 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fridtjof-Nansen-Platz 1, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 06132782178 |
Fax: | 06132782134 |
E-Mail: | stadtverwaltung@ingelheim.de |
Anschrift: | Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen |
Telefon: | 067012010 |
Fax: | 067012019000 |
E-Mail: | info@vg-sg.de |
Anschrift: | Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt |
Telefon: | 067326010 |
Fax: | 0673262747 |
E-Mail: | info@vgwoerrstadt.de |
Anschrift: | Rüdesheimer Str. 48, 65366 Geisenheim |
Telefon: | 06722701139 |
Fax: | 06722701239 |
E-Mail: | gudrun.oho@geisenheim.de |
Anschrift: | Paul-Gerhardt-Weg 1, 65375 Oestrich-Winkel |
Telefon: | 067239920 |
Fax: | 06723992217 |
E-Mail: | info@oestrich-winkel.de |
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Nieder-Hilbersheim ist im Welzbachtal im Landkreis Mainz-Bingen gelegen. Sehenswert sind der Handwerker- und Bauernmarkt sowie die Nieder-Hilbersheimer Kerb. Besonders beliebt sind auch die Weine aus der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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