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Lohnsteuerhilfe Oppenheim

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:St.-Gereon-Str. 25, 55299 Nackenheim
Telefon:06135707201
E-Mail:kai.wedler@vlh.de
Anschrift:Rieslingstr. 3, 55278 Undenheim
Telefon:06737715222
E-Mail:simone.conradt-unrau@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 9, 64560 Riedstadt
Telefon:06158916245
Fax:06158916238
E-Mail:heinrich-albert.wilhelm@vlh.de
Anschrift:Im Sprenkel 18, 67585 Dorn-Dürkheim
Telefon:06733949334
Fax:067335409006
E-Mail:karin.brockmann@vlh.de
Anschrift:Walther-Rathenau-Str. 105a, 64560 Riedstadt
Telefon:06158917933
E-Mail:hans.wagner@vlh.de
Anschrift:Weberstr. 17, 55130 Mainz
Telefon:061311433073
E-Mail:patrik.henkel@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 47a, 65474 Bischofsheim
Telefon:061444692724
E-Mail:sandra.fusenig@vlh.de
Anschrift:Im Johannesgarten 9, 64319 Pfungstadt
Telefon:06157939505
Fax:06157939506
E-Mail:hans-juergen.hermann@vlh.de
Anschrift:Kafkaweg 67, 55127 Mainz
Telefon:061319325575
Fax:061319325576
E-Mail:petra.kynast@vlh.de
Anschrift:Flörsheimer Str. 26, 65239 Hochheim
Telefon:061462125
E-Mail:rolf.scheicher@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Oppenheim? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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