Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm |
Telefon: | 06136690 |
Fax: | 06136691611994 |
E-Mail: | rathaus@vg-nieder-olm.de |
Anschrift: | Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein |
Telefon: | 061327870 |
Fax: | 061327871122 |
E-Mail: | kreisverwaltung@mainz-bingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zum Römergrund 2, 55286 Wörrstadt |
Telefon: | 067326010 |
Fax: | 0673262747 |
E-Mail: | info@vgwoerrstadt.de |
Anschrift: | Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim |
Telefon: | 0613572128 |
Fax: | 0613572263 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Sant` -Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim |
Telefon: | 0613349010 |
Fax: | 061334901201 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@vg-rhein-selz.de |
Anschrift: | Am 87er Denkmal, 55131 Mainz |
Telefon: | 06131123111 |
Fax: | 06131122588 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.mainz.de |
Anschrift: | Schulstraße 12, 65462 Ginsheim-Gustavsburg |
Telefon: | 0614420166 |
Fax: | 0614420416 |
E-Mail: | info@gigu.de |
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Sörgenloch liegt an der Selz in der Weinbauregion Rheinhessen und besitzt große Bekanntheit als Wallfahrtsort. Bekannt ist Sörgenloch nicht nur durch die Folkszene, sondern auch durch das beeindruckende...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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