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Anschrift: | Trimbser Str. 4, 56751 Polch |
Telefon: | 026546650 |
Anschrift: | Koblenzer Str. 6, 56626 Andernach |
Telefon: | 02632925971 |
Fax: | 02632925980 |
E-Mail: | agand@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Gartenstraße 6, 53520 Müllenbach |
Telefon: | 02692931410 |
Fax: | 02692931409 |
Anschrift: | Wilhelmstraße 55/57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 02651490949 |
Fax: | 02651490951 |
E-Mail: | agaw@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Adelheidstr. 6, 56736 Kottenheim |
Telefon: | 026517018356 |
Anschrift: | Tannenweg 9, 56751 Polch |
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Anschrift: | Heerbachstr. 24, 56729 Kehrig |
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Etwa 6 km nordöstlich von Mayen ist Thür gelegen. Attraktiv für Besucher ist Thür insbesondere durch die St. Johannes-Evangelist-Kirche von 1867/68, die einzigartige Fraukirch und das Naturschutzgebiet...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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