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Sozialämter in Hammerstein - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
5.06 km von Hammerstein
Anschrift:Marktstraße 1, 53557 Bad Hönningen
Telefon:026357243
Fax:026357295
E-Mail:mmertesacker@bad-hoenningen-vg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
9.98 km von Hammerstein
Anschrift:Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied
Telefon:026318030
Fax:0263180393222
E-Mail:poststelle@kreis-neuwied.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hammerstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(17)
Sozialamt
4.91 km von Hammerstein
Anschrift:Bachstraße 11, 53498 Bad Breisig
Telefon:0263345680
Fax:026334568170
E-Mail:info@bad-breisig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 2-4, 56637 Plaidt
Telefon:02632299400
Fax:02632299660
E-Mail:sozialverwaltung@pellenz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00
(14)
Sozialamt der Stadt Andernach
6.04 km von Hammerstein
Anschrift:Läufstraße 11, 56626 Andernach
Telefon:02632922353
Fax:02632922242
E-Mail:stadtverwaltung@andernach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(12)
Sozialamt
9.51 km von Hammerstein
Anschrift:Kapellenstraße 12, 56651 Niederzissen
Telefon:0263697400
Fax:0263680146
E-Mail:brohltal@brohltal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12:30 Uhr Fr 8:30-13 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
9.78 km von Hammerstein
Anschrift:Heddesdorfer Str. 35, 56564 Neuwied
Telefon:02631802237
Fax:02631802456
E-Mail:sozialamt@neuwied.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Mi, Fr 8.30 bis 12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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