Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 2, 56317 Urbach |
Telefon: | 026844851 |
E-Mail: | kiga-urbach@t-online.de |
Anschrift: | Muscheider Str. 26, 56307 Dürrholz-Daufenbach |
Telefon: | 026846183 |
E-Mail: | kiga-duerrholz@t-online.de |
Anschrift: | In der Au 1, 56316 Raubach |
Telefon: | 026845417 |
E-Mail: | kiga-raubach@t-online.de |
Anschrift: | Wiesenstr. 11, 56305 Puderbach |
Telefon: | 026843667 |
E-Mail: | kiga.puderbach@htz-neuwied.de |
Anschrift: | Auf der Held 4, 56307 Dernbach |
Telefon: | 026897514 |
E-Mail: | kiga-dernbach@t-online.de |
Anschrift: | An der Heidestraße, 56269 Dierdorf-Wienau |
Telefon: | 026891334 |
Anschrift: | Friedhofstr. 6, 56593 Horhausen |
Telefon: | 026879289375 |
E-Mail: | kita-horhausen@t-online.de |
Anschrift: | Feldstr. 5, 57614 Steimel |
Telefon: | 026843485 |
E-Mail: | kiga-steimel@t-online.de |
Anschrift: | Am Schulzentrum, 56269 Dierdorf |
Telefon: | 026891400 |
Harschbach liegt am Rand des Naturparks Rhein-Westerwald im Landkreis Neuwied. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Puderbach.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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