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Ausländerbehörden in Hasselbach (Hunsrück) - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(36)
Ausländerbehörde des Landkreises
8.33 km von Hasselbach (Hunsrück)
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:06761820
Fax:0676182111
E-Mail:rhk@rheinhunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Hasselbach (Hunsrück)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(43)
Ausländerbehörde des Landkreises
23.38 km von Hasselbach (Hunsrück)
Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Sozialamt, Abt. Asylleistungen
35.98 km von Hasselbach (Hunsrück)
Anschrift:Rosengasse 2, 56727 Mayen
Telefon:02651883403
Fax:026518852600
E-Mail:info@mayen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-16 Uhr
(92)
Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz
36.58 km von Hasselbach (Hunsrück)
Anschrift:Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz
Telefon:0261108778
Fax:0261108470
E-Mail:info@kvmyk.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(77)
Ausländerbehörde des Landkreises
36.91 km von Hasselbach (Hunsrück)
Anschrift:Industriestraße 36, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06718031300
Fax:06718031396
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(82)
Ausländerbehörde
37.27 km von Hasselbach (Hunsrück)
Anschrift:Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz
Telefon:02611294685
Fax:02611294620
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt.koblenz.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr; Mi: 8:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr;
Donnerstag geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ausländerbehörde Hasselbach (Hunsrück)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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