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Nachlassgerichte in Laubach (Hunsrück) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Nachlassgericht Simmern
8.89 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Schulstr. 5, 55469 Simmern
Telefon:0676195350
Fax:06761953555
E-Mail:agsim@ko.mjv.rlp.de
(13)
Nachlassgericht St. Goar
16.45 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Bismarckweg 3-4, 56329 St. Goar
Telefon:067419100
Fax:06741910260
E-Mail:aggoa@ko.mjv.rlp.de
(2)
Nachlassgericht Cochem
27.43 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Ravenéstr. 39, 56812 Cochem
Telefon:0267198800
Fax:02671988052
E-Mail:agcoc@ko.mjv.rlp.de
(13)
Nachlassgericht Lahnstein
28.28 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Bahnhofstr. 25, 56112 Lahnstein
Telefon:026216980
Fax:02621698151
E-Mail:nachlassgericht.lahnstein@ko.mjv.rlp.de
(24)
Nachlassgericht Bingen
29.09 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Mainzer Str. 52, 55411 Bingen am Rhein
Telefon:067219080
Fax:06721908170
E-Mail:agbi@ko.mjv.rlp.de
(0)
Nachlassgericht Rüdesheim
29.98 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Gerichtsstr. 9, 65385 Rüdesheim am Rhein
Telefon:0672290400
Fax:06722904040
E-Mail:verwaltung@ag-ruedesheim.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Bad Sobernheim
31.95 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Gymnasialstr. 11, 55566 Bad Sobernheim
Telefon:0675193130
Fax:06751931350
E-Mail:agsob@ko.mjv.rlp.de
(42)
Nachlassgericht Koblenz
33.35 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Karmeliterstr. 14, 56068 Koblenz
Telefon:02611020
Fax:02611021063
E-Mail:agko@ko.mjv.rlp.de
(8)
Nachlassgericht Koblenz, Außenstelle
33.4 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Gerichtsstr. 1, 56068 Koblenz
Telefon:02611020
Fax:02611021063
E-Mail:agko@ko.mjv.rlp.de
(6)
Nachlassgericht Bad Kreuznach Außenstelle
33.53 km von Laubach (Hunsrück)
Anschrift:Hofgartenstr. 2, 55545 Bad Kreuznach
Telefon:06717080
Fax:0671708272
E-Mail:agkh@ko.mjv.rlp.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Laubach (Hunsrück)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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