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Gewerbeämter in Wüschheim - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Verbandsgemeinde Simmern
8.12 km von Wüschheim
Anschrift:Brühlstraße 2-4, 55469 Simmern
Telefon:067618370
Fax:0676182111
E-Mail:rhk@rheinhunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wüschheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Gewerbeamt Verbandsgemeinde Kirn-Land
25.26 km von Wüschheim
Anschrift:Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn
Telefon:067521350
Fax:06752135255
E-Mail:verwaltung@kirner-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Gewerbeamt Kirn
25.29 km von Wüschheim
Anschrift:Kirchstraße 3, 55606 Kirn
Telefon:067521350
Fax:06752135255
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
Anschrift:Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg
Telefon:0672493330
Fax:0672492945
E-Mail:rathaus@vg-ls.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Gewerbeamt Lorch
27.58 km von Wüschheim
Anschrift:Markt 5, 65391 Lorch
Telefon:067261811
Fax:067261844
E-Mail:sabine.klein@lorch-rhein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr, mittwochs geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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