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Wohnungsämter in Wüschheim - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Wohngeldstelle des Landkreises
8.11 km von Wüschheim
Anschrift:Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
Telefon:06761820
Fax:0676182111
E-Mail:rhk@rheinhunsrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wüschheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Endertplatz 2, 56812 Cochem
Telefon:02671610
Fax:0267161111
E-Mail:kreisverwaltung@cochem-zell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Sozialamt Abt. Wohngeld des Landkreises
36.71 km von Wüschheim
Anschrift:Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
Telefon:06718031433143414351436
Fax:06718031699
E-Mail:post@kreis-badkreuznach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Telefon:06571140
Fax:06571142500
E-Mail:info@bernkastel-wittlich.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(11)
Abt. Wohnraumförderung
38.02 km von Wüschheim
Anschrift:Rosengasse 2, 56727 Mayen
Telefon:02651884024
Fax:026518852600
E-Mail:info@mayen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-16 Uhr
(30)
Hochbauamt, Abt. Wohnen
39.63 km von Wüschheim
Anschrift:Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
Telefon:02611290
Fax:02611291300
E-Mail:stadt-koblenz@poststelle.rlp.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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