Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühltorstraße 25, 67245 Lambsheim |
Telefon: | 0623337910 |
Fax: | 062333791150 |
E-Mail: | info@lambsheim-hessheim.de |
Anschrift: | Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen |
Telefon: | 062159090 |
Fax: | 062159095000 |
E-Mail: | post@kv-rpk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 79, 67133 Maxdorf |
Telefon: | 062374010 |
Fax: | 06237401222 |
E-Mail: | willkommen@vg-maxdorf.de |
Anschrift: | Neumayerring 72, 67227 Frankenthal (Pfalz) |
Telefon: | 0623389305 |
E-Mail: | ordnungundumwelt@frankenthal.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 67251 Freinsheim |
Telefon: | 0635393570 |
Fax: | 06353935751 |
E-Mail: | verwaltung@vg-freinsheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim |
Telefon: | 062399391105 |
Fax: | 062399391212 |
E-Mail: | info@bobenheim-roxheim.de |
Anschrift: | Industriestraße 11, 67269 Grünstadt |
Telefon: | 0635980010 |
Fax: | 0635980018001 |
E-Mail: | info@vg-l.de |
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Lambsheim im Rhein-Pfalz-Kreis liegt in der Pfalz, ca. 10km entfernt von Ludwigshafen am Rhein. 768 wurde Lambsheim erstmals urkundlich erwähnt. Als besondere Sehenswürdigkeiten sind die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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