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Lohnsteuerhilfe Höhfröschen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Alleestr. 11, 66953 Pirmasens
Telefon:06331146622
E-Mail:markus.pohl@vlh.de
Anschrift:Wasserturmstr. 16, 66954 Pirmasens
Telefon:06331828797
E-Mail:annette.roos-schwind@vlh.de
Anschrift:Schwarzwaldstr. 12, 66482 Zweibrücken
Telefon:06337995331
E-Mail:miriam.carbon-mangels@vlh.de
Anschrift:Ludwigstr. 2, 66849 Landstuhl
Telefon:063714942200
E-Mail:christine.hartmueller@vlh.de
Anschrift:Vogelbacher Weg 65, 66424 Homburg
Telefon:06841973255
Fax:0684174881
E-Mail:klaus-ludwig.fess@vlh.de
Anschrift:Birkelweg 8a, 66440 Blieskastel
Telefon:068449007844
E-Mail:susanne.schmidt@vlh.de
Anschrift:Forststr. 2, 66882 Hütschenhausen
Telefon:063724932
Fax:063725090587
E-Mail:christine.keller@vlh.de
Anschrift:Am Wäldchen 4, 66424 Homburg
Telefon:06841757772
E-Mail:wolfram.collisi@vlh.de
Anschrift:Lärchenstr. 5, 76846 Hauenstein
Telefon:063924090147
Fax:06392993028
E-Mail:markus.pohl@vlh.de
Anschrift:Dr.-Hans-Stempel-Ring 5a, 66879 Steinwenden
Telefon:063714069660
E-Mail:ingrid.keller@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Höhfröschen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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