ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Straßenverkehrsämter in Niederschlettenbach - Öffnungszeiten

Info zu Straßenverkehrsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Straßenverkehrsabteilung Landkreis Südwestpfalz
21.74 km von Niederschlettenbach
Anschrift:Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Telefon:063318090
Fax:06331809108
E-Mail:kv@lksuedwestpfalz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Mo-Di 14:00 - 16:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Niederschlettenbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Amt für Straßenverkehr Landkreis Südliche Weinstr.
21.77 km von Niederschlettenbach
Anschrift:An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341940310
Fax:06341940516
E-Mail:info@suedliche-weinstrasse.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Straßenverkehrsbehörde Pirmasens
22.31 km von Niederschlettenbach
Anschrift:Adam-Müller-Str. 69, 66954 Pirmasens
Telefon:06331842321
Fax:06331842323
E-Mail:strassenverkehr@pirmasens.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(2)
Amt für Ordnung und Verkehr Neustadt an der Weinstr.
36.65 km von Niederschlettenbach
Anschrift:Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstr.
Telefon:063218550
Fax:063218551280
E-Mail:info@neustadt.eu
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Straßenverkehrsamt Landkreis Rastatt
38.08 km von Niederschlettenbach
Anschrift:Untere Wiesen 6, 76437 Rastatt
Telefon:072223813200
Fax:072223813299
E-Mail:amt32@landkreis-rastatt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-16 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
(3)
Verkehrsamt Zweibrücken
39.68 km von Niederschlettenbach
Anschrift:Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken
Telefon:06332871455
Fax:06332871120
E-Mail:kultur@zweibruecken.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7-12 Uhr sowie Do 14-15 Uhr
um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Straßenverkehrsamt Niederschlettenbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Straßenverkehrsamt

Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.

Zuständigkeiten der Straßenverkehrsbehörde

Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.

Fahrerlaubniswesen

Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.

Anordnungen für den Straßenverkehr

Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.

Straßenverkehrs-Ordnung

Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren