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Stadtkassen in Großholbach - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Verbandsgemeindekasse Montabaur
4.66 km von Großholbach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
Telefon:02602126149
Fax:02602126150
E-Mail:info@montabaur.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Großholbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Verbandsgemeindekasse Wallmerod
5.9 km von Großholbach
Anschrift:Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod
Telefon:06435508661
Fax:06435508750
E-Mail:poststelle@wallmerod.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Verbandsgemeinde Wirges
7.27 km von Großholbach
Anschrift:Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges
Telefon:026026890
Fax:02602689214
E-Mail:info@wirges.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Elz
10.77 km von Großholbach
Anschrift:Rathausstraße 39, 65604 Elz
Telefon:06431957540
Fax:06431957547
E-Mail:Info@elz-ww.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Stadtkasse Hadamar
10.93 km von Großholbach
Anschrift:Untermarkt 1, 65589 Hadamar
Telefon:0643389164
Fax:0643389155
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-hadamar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(0)
Gemeindekasse Dornburg
11.16 km von Großholbach
Anschrift:Egenolfstraße 26, 65599 Dornburg
Telefon:06436913121
Fax:06436913132
E-Mail:info@dornburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Großholbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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