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Ausländerbehörden in Mörsbach - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(18)
Ausländerbehörde des Landkreises
33 km von Mörsbach
Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:026021240
Fax:02602124238
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:30 Uhr
Di, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Mörsbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(76)
Ausländeramt des Landkreises
24 km von Mörsbach
Anschrift:Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen
Telefon:02713330
Fax:02713332500
E-Mail:post@siegen-wittgenstein.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 7:30-17 Uhr Fr 7:30-15 Uhr
(35)
Ausländerbehörde
24.74 km von Mörsbach
Anschrift:Markt 2, 57072 Siegen
Telefon:02714041208
Fax:02714041225
E-Mail:abh@siegen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvergabe
(28)
Ausländerbehörde des Landkreises
34.68 km von Mörsbach
Anschrift:Danziger Str. 2, 57462 Olpe
Telefon:02761810
Fax:0276181343
E-Mail:info@kreis-olpe.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-13 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(18)
Ausländerbehörde
34.75 km von Mörsbach
Anschrift:Westfälische Str. 75, 57462 Olpe
Telefon:02761810
Fax:0276181343
E-Mail:info@kreis-olpe.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(104)
Ausländerbehörde des Landkreises
36.62 km von Mörsbach
Anschrift:Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Telefon:02261880
Fax:02261881033
E-Mail:mail@obk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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