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Ordnungsämter in Obererbach (bei Montabaur) - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Ordnungsamt
33.5 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod
Telefon:06435508200
Fax:06435508750
E-Mail:poststelle@wallmerod.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und zusätzlich Do 14:00-18:00 Uhr
(16)
Kreisverwaltung, Abt. Ordnung & Verkehr
34.27 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:02602124230
Fax:02602124238
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:30 Uhr
Di, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Obererbach (bei Montabaur)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(60)
Ordnungsamt
3.59 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Rathausstr. 13, 57610 Altenkirchen
Telefon:02681850
Fax:026817122
E-Mail:rathaus@vg-ak-ff.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Di 14 - 16 Uhr, Do 14 - 18 Uhr
(20)
Ordnungsamt des Landkreises
3.63 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen
Telefon:02681810
Fax:02681812300
E-Mail:post@kreis-ak.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
(25)
Ordnungsamt
8.58 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Rathausstraße 75, 57537 Wissen
Telefon:027429390
Fax:02742939207
E-Mail:info@rathaus-wissen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Mo, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(24)
Ordnungsamt
9.18 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Rathausstr. 12, 51570 Windeck
Telefon:022926010
Fax:02292601300
E-Mail:buergermeister@gemeinde-windeck.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(46)
Ordnungsamt
13.03 km von Obererbach (bei Montabaur)
Anschrift:Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg
Telefon:02662801132
Fax:02662801260
E-Mail:a.baumann@hachenburg-vg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ordnungsamt Obererbach (bei Montabaur)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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