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Sozialämter in Siershahn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt
2.06 km von Siershahn
Anschrift:Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges
Telefon:026026890
Fax:02602689177
E-Mail:poststelle@wirges.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(11)
Sozialamt des Landkreises
7.01 km von Siershahn
Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:02602124240
Fax:02602124238
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-16:30 Uhr
Di, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Siershahn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
3.78 km von Siershahn
Anschrift:Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach
Telefon:0262386136
Fax:0262386101
E-Mail:info@ransbach-baumbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt
5.38 km von Siershahn
Anschrift:Am Saynbach 5-7, 56242 Selters
Telefon:026267640
Fax:0262676420
E-Mail:info@selters-ww.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(16)
Sozialamt Kreisverwaltung Montabaur
6.45 km von Siershahn
Anschrift:Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
Telefon:0260294910
E-Mail:kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Öffnungs­zeiten:Montag 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 UhrMontag 07:30 - 16:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:30 Uhr
(9)
Sozialamt
9.42 km von Siershahn
Anschrift:Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen
Telefon:026241040
Fax:0262410489
E-Mail:poststelle@hoehr-grenzhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-18 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi+Do 8-16 Uhr
(5)
Sozialamt
11.18 km von Siershahn
Anschrift:Poststraße 5, 56269 Dierdorf
Telefon:0268929125
Fax:02689291725
E-Mail:dagmar.buhr@vg-dierdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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